SCHEIDUNGSIMMOBILIE – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Verkauf der Immobilie



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

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